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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13   

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https://dejure.org/2014,44572
OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13 (https://dejure.org/2014,44572)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.12.2014 - 1 L 53/13 (https://dejure.org/2014,44572)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53/13 (https://dejure.org/2014,44572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitanteil; Dienst, mittlerer feuerwehrtechnischer; Dienstposten; Erfahrungszeiten; Ermessen; Förderlichkeit; Grundgehalt; Mitwirkung; Personalrat; Rettungssanitäter; Statusamt; Stufenfestsetzung, erste; Tätigkeit, hauptberufliche; Verwendung

  • rechtsportal.de

    LBesG LSA § 23 Abs. 5; LBesG LSA § 24 Abs. 2
    Anerkennung von Erfahrungszeiten einer für die Verwendung eines Beamten förderlichen Vortätigkeit bei der erstmaligen Stufenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Erfahrungszeiten einer für die Verwendung eines Beamten förderlichen Vortätigkeit bei der erstmaligen Stufenfestsetzung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Unter "Eingruppierung" im Sinne des Mitbestimmungstatbestandes des § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3 BPersVG (der § 67 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. PersVG LSA entspricht) ist die Einreihung des Arbeitsnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 -, juris; Bieler, Vogelsang, Plaßmann, Kleffner, Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt, 34. Lfg.

    Welches kollektive Entgeltschema gilt, bestimmt sich nach dem maßgeblichen Tarifvertrag bzw. aufgrund des Einzelarbeitsvertrages, wobei die Einreihung in ein kollektives Entgeltschema zunächst die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Entgeltgruppe betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011, a. a. O.).

    Lediglich bei der nach Bestimmung der Entgeltgruppe erforderlichen Stufenzuordnung führt die Ablösung des früheren Systems von Lebensaltersstufen durch ein leistungs- und qualifikationsorientiertes Stufensystem im neuen Tarifrecht des TVöD bzw. des TVL zu einer Einbeziehung der Stufenzuordnung in den Mitbestimmungstatbestand der "Eingruppierung" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Dabei kann zur Auslegung und Anwendung des Begriffes der "Förderlichkeit" auf die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 4.01 -, juris) zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG a. F. entwickelt hat, zurückgegriffen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 -, juris, Rdnr. 22).

    Dabei ist die "Förderlichkeit" nach objektiven Maßstäben zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002, a. a. O., Rdnr. 13, 14).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Insbesondere handelt es sich bei dem vom Kläger wahrgenommenen Dienstposten nicht um ein solch spezifisches konkret-funktionelles Amt, welches ausnahmsweise eine divergierende (Teil-)Anerkennung rechtfertigte, weil der Kläger gezielt für dieses angeworben worden wäre (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - 2 C 30.78 -, juris).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Eine hauptberufliche Tätigkeit war hiernach aufgrund ihrer Entgeltlichkeit sowie ihres zeitlichen Umfanges zu bejahen, da sie gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Klägers darstellte und den überwiegenden Teil seiner Arbeitskraft beanspruchte; zudem entspricht sie seinem durch Ausbildung geprägten Berufsbild (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -, juris, Rdnr. 19).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 38.03

    Besondere Fachkenntnisse; Ermessen; Fachhochschule; Lehr- und Rektorentätigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Hinsichtlich der hiervon nicht betroffenen Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BeamtVG (a. F., d. h. nach der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Rechtslage) stellt das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 28. Oktober 2004 (- 2 C 38.03 -, juris, Rdnr. 21) fest, dass es im Ermessen des Dienstherrn stehe, "die Zeit ganz oder teilweise als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen, während der ein Beamter nach Vollendung des 17. Lebensjahres vor der Berufung in das Beamtenverhältnis hauptberuflich im öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst tätig gewesen ist".
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03

    Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Die Rechtsfolgen einer gebundenen und einer Ermessensentscheidung sind von unterschiedlichem Gewicht, weil sie die rechtsanwendende Verwaltung in unterschiedlichem Grade binden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 6.03 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 2129/13

    Aufsteigen in Erfahrungsstufen; Anerkennung förderlicher Zeiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Dabei kann zur Auslegung und Anwendung des Begriffes der "Förderlichkeit" auf die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 4.01 -, juris) zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG a. F. entwickelt hat, zurückgegriffen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 -, juris, Rdnr. 22).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Die von den beiden Regelungen erfassten Sachverhalte sind grundsätzlich verschieden, was sich schon daran zeigt, dass § 24 Abs. 1 LBesG LSA n. F. bzw. § 24 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA a. F. als zwingende Vorschrift ("... werden ... anerkannt ...") und § 24 Abs. 2 LBesG LSA n. F. bzw. § 24 Abs. 1 Satz 2 LBesG LSA a. F. als Kann-Vorschrift ausgebildet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 -, juris, Rdnr. 4 zu §§ 10, 11 BeamtVG).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 6 C 44.85

    Sanitätsoffizier-Anwärter - Laufbahngruppe - Offiziere des Sanitätsdienstes -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Denn diese auf den konkreten Dienstposten des Klägers sowie einen zeitlich begrenzten Ausschnitt seiner Tätigkeit bezogene Erwägung berücksichtigt nicht hinreichend, dass der ersten Stufenfestsetzung im Regelfall, jedenfalls innerhalb der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, für die gesamte Dauer des Beamtenverhältnisses Bedeutung zukommt, weil alle weiteren Erfahrungsstufen auf ihr aufbauen und es grundsätzlich geboten ist, alle Inhaber eines Amtes innerhalb derselben Laufbahn besoldungsrechtlich gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 6 C 44.85 -, juris).
  • BVerwG, 20.09.1988 - 2 B 126.88

    Beurteilung der Begründetheit einer Verpflichtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
    Bei der Beurteilung der Begründetheit einer Verpflichtungsklage bzw. Bescheidungsklage - wie hier - ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, d. h. darauf, ob der geltend gemachte Anspruch zu diesem Zeitpunkt besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1988 - 2 B 126.88 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 1044/16

    Begriff der Förderlichkeit als ein unbestimmter Rechtsbegriff mit gerichtlicher

    vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2002 - 2 C 4.01 -, juris, Rn. 13, und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 25.16 -, juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015- OVG 4 B 35.14 -, juris, Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53/13 -, juris, Rn. 37.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris, Rn. 31 und 33; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53/13 -, juris, Rn. 39; VG Magdeburg, Urteil vom 2. August 2016 - 5 A 626/14 -, juris, Rn. 33; so auch Nr. 2.1.3 des Rundschreibens des BMI vom 7. Dezember 2012 - Az.: D 3 - 221 020/54 (GMBl 2013, S. 178) in der Fassung des Rundschreibens des BMI vom 20. November 2013 - Az.: D 3 - 30200/105#6.

  • VG Magdeburg, 02.08.2016 - 5 A 626/14

    Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung im

    Der Verwaltung wird die Möglichkeit eingeräumt, die Nützlichkeit einer Vortätigkeit für die Verwendung des Beamten individuell zu gewichten und zu bewerten und all den Umständen Rechnung zu tragen, die zwar nicht die Förderlichkeit der Vortätigkeit prinzipiell in Frage stellen, wohl aber deren Umfang und Auswirkung für die nachfolgende Verwendung betreffen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 10.12.2014 - 1 L 53/13 - juris).

    Immerhin ist Bezugspunkt der Abwägungsentscheidung nach § 24 Abs. 2 LBesG LSA das verliehene (Status)Amt, weil sich danach das Grundgehalt bestimmt (vgl. § 19 LBesG LSA) sowie die weiteren Ämter der Laufbahn, auf denen der Beamte amtsangemessen beschäftigt werden kann (OVG LSA, Urteil vom 10.12.2014 - 1 L 53/13 - juris).

  • VG Minden, 22.07.2022 - 1 K 1689/20

    Brandschutz Brandschutzkonzept Erfahrung, praktische Sachkunde Sachverständige,

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53/13 -, juris Rn. 56; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 39 Rn. 27.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 4 S 621/21

    Zum Begriff der förderlichen Vordienstzeit (hier: Tätigkeit eines

    So wurden etwa eine Tätigkeit als Rettungssanitäter für das Statusamt als Brandmeister (OVG S.-A., Urteil vom 10.12.2014 - 1 L 53/13 -, Juris Rn. 38 [zu § 24 Abs. 2 LBesG LSA]) oder die Tätigkeit als Mitarbeiter einer Depotbank für einen Studienrat, der die Fächer Betriebswirtschaftslehre und Gemeinschaftskunde unterrichtet (VG Freiburg, Urteil vom 22.01.2013 - 5 K 437/12 -, Juris Rn. 28), als förderlich angesehen.
  • VG Köln, 12.09.2018 - 3 K 9651/17
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris, Rn. 31 und 33; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53/13 -, juris, Rn. 39; VG Magdeburg, Urteil vom 2. August 2016 - 5 A 626/14 -, juris, Rn. 33.
  • VG Magdeburg, 27.02.2024 - 5 A 121/22

    Besoldung; hier: Anerkennung von Erfahrenzeiten

    Sind somit die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Dienstzeit des Klägers als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr erfüllt, so liegt die Bestimmung des Umfangs, in dem die Vordienstzeit bei der 1. Stufenfestsetzung anerkannt wird, im Ermessen der Beklagten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.12.2014 - 1 L 53/13 - Rdnr. 39, juris), das sie entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung und innerhalb der gesetzlichen Grenzen auszuüben hat (vgl. § 40 VwVfG).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2023 - 5 LA 114/21

    Besoldung; Erfahrungsstufe; Erfahrungszeit; förderlich; Förderlichkeit;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Tätigkeit im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG 2001 als "förderlich" beurteilt, wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird ( BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 2 C 25.16 -, juris Rn. 15, Urteil vom 14.3.2002 - BVerwG 2 C 4.01 -, juris 13; Nds. OVG, Urteil vom 20.3.2012 - 5 LB 198/10 -, juris Rn. 40; dem folgend für das Besoldungsrecht: OVG NRW, Urteil vom 17.8.2018 - 1 A 1044/16 -, juris Rn. 38; OVG Berl.-Bbg, Urteil vom 14.12.2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris Rn. 31; OVG LSA, Urteil vom 10.12.2014 - 1 L 53/13 -, juris Rn. 37; Blissenbach, Besoldungsrecht Niedersachsens, Stand 4/2023, § 25 49; Dawin, in: Kugele (Hrsg.), BBesG, 2011, § 28 Rn. 15; Kuhlmey, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 3/2023, § 28 BBesG Rn. 50; von Kiedrowski, in: Clemens/Millack u.a., Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 9/2017, BBesG § 28 Rn. 49).
  • VG Magdeburg, 08.03.2017 - 8 A 411/16

    Besoldung; Stufenfestsetzung

    Auch die Tätigkeit als Rettungssanitäter wurde durch die Rechtsprechung für das Statusamt eines Brandmeisters als förderlich angesehen (OVG LSA, Urteil vom 10.12.2014, 1 L 53/13; juris).
  • VG Koblenz, 08.02.2023 - 2 K 839/22

    Erstmalige besoldungsrechtliche Stufenfestsetzung

    18 Eine Tätigkeit ist "förderlich" im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1 BBesG, wenn sie für die Dienstausübung der Beamtin oder des Beamten nützlich bzw. von konkretem Interesse ist, d. h. wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2002 - 2 C 4.01 -, juris, Rn. 13, und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 25.16 -, juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris, Rn. 31; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53/13 -, juris, Rn. 37).
  • VG Bremen, 04.07.2023 - 6 K 1559/21

    Erfahrungsstufe - Maß der Förderlichkeit kaufmännischer Erfahrungen -

    Der Verwaltung wird die Möglichkeit eingeräumt, die Nützlichkeit einer Vortätigkeit für die Verwendung des Beamten individuell zu gewichten und zu bewerten und all den Umständen Rechnung zu tragen, die zwar nicht die Förderlichkeit der Vortätigkeit prinzipiell in Frage stellen, wohl aber deren Umfang und Auswirkung für die nachfolgende Verwendung betreffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10.12.2014 - 1 L 53/13 -, juris Rn. 46).
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